Versandapotheken sind sicher. Zwei Millionen Menschen werden in europäischen Versandapotheken täglich gut beraten und betreut. Versandapotheken bieten den Verbrauchern Wahlfreiheit: Besonders für Menschen, die älter oder immobil sind oder in ländlichen Gebieten mit niedriger Apothekendichte leben, sind Versandapotheken eine wichtige Versorgungsalternative. Die Kunden profitieren vom Arzneimittelversand, von innovativen Apothekenkonzepten, gutem Service und günstigen Preisen. Versandapotheken machen sich stark für die sichere Versorgung und stark gegen illegale Pharmapiraten, die gefälschte Medikamente in Umlauf bringen.
Der Verband der europäischen Versandapotheken fördert und schützt die Interessen von Versandapotheken in der Europäischen Union, den EWR-Staaten und der Schweiz. Er setzt sich für den freien Warenverkehr und für mehr Wettbewerb im Handel in Europa ein. Der Verband fördert den Wissens- und Informationstransfer zwischen den Mitgliedern. Er gewährleistet die Information zu aktuellen Entwicklungen aus Politik, Wirtschaft und Arzneimittelmarkt.
Stellungnahme der EAMSP zu Fragen des Versandhandels mit Arzneimitteln
„Der Versandhandel mit Arzneimitteln hat seit seiner Einführung im Jahr 2004 keinerlei Probleme aufgerufen.“ Diese Aussage fasst kurz und knapp zusammen, was oft kontrovers diskutiert wird. Versandapotheken in Deutschland sind sicher. Mittlerweile werden deutschlandweit mehr als zwei Millionen Kunden täglich betreut. Es ist daher nicht nur erfreulich, sondern auch selbstverständlich, dass nach Jahren des Protestes und der Kritik offensichtlich auch die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) den Versandhandel mit Arzneimitteln als festen Bestandteil der Arzneimittelversorgung akzeptiert hat . Diese Anhörung bietet daher auch die Gelegenheit mit unbegründeten Vorwürfen aufzuräumen.
Vorweg ist es wichtig, Versandapotheken von unseriösen Internethändlern zu unterscheiden. Jeder kann sich heutzutage seine eigene Internetseite erstellen, auf der er seine Produkte anbietet. Hinter einer Versandapotheke steht jedoch viel mehr als nur eine Webadresse. Eine Versandapotheke ist eine ordentliche Apotheke mit Versandlizenz, die denselben strengen Regelungen des Apothekengesetzes unterliegt wie jede Apotheke. In Deutschland haben über 1800 Vor-Ort-Apotheken eine solche Versanderlaubnis. Was ist im Versand anders als vor Ort? Der approbierte Apotheker reicht das Medikament nach Prüfung des Rezeptes nicht über den Verkaufstresen, sondern bringt es auf dem Postweg zum Patienten. Dass Pharmapiraten über das Internet keine Arzneimittel verkaufen dürfen, ist für uns selbstverständlich.
Die unsachlichen Aussagen, vor allem im Antrag der LINKEN (DR 16/9754), werden in dieser Stellungnahme widerlegt. Wesentlich ist die Feststellung, dass der Versandhandel mit Arzneimitteln eine von den Verbrauchern gewünschte Ergänzung zur klassischen Arzneimittelversorgung geworden ist. Aber genau diesen Verbrauchern soll durch fadenscheinige, falsche und interessengeleitete Aussagen Angst eingejagt werden. Wir werden veranschaulichen, dass der Versandhandel mit Arzneimitteln in Deutschland und den Ländern der sogenannten Länderliste sicher, beratungsintensiv und von hoher Qualität ist. Dies haben Krankenkassen, Stiftung Warentest und nicht zuletzt auch das Bundeskriminalamt bestätigt.
Arzneimittel sind besondere Güter. Deswegen legen unsere Mitglieder großen Wert auf beste Qualität und hohe Standards. Dazu gehört zum Beispiel die Beratung. Serviceorientiert, mit hoher pharmazeutischer Kompetenz, durch umfangreiche Schulungen stets auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft, werden täglich tausende von Anfragen von Pharmazeuten beantwortet und Menschen intensiv, persönlich und diskret beraten.
Außerdem haben Versandapotheken, aufgrund der von ihnen erstellten individuellen Patientenakten den Vorteil, dass sie zu jeder Zeit in der Lage sind, Wechselwirkungen zu identifizieren. Bei verschreibungspflichtigen Produkten hat der Arzt den Patienten bereits in seiner Praxis oder Klinik beraten. Allerdings sind Ärzte nicht immer darüber unterrichtet, ob der Patient noch andere Arzneimittel einnimmt. Die Mitglieder unseres Verbandes führen deshalb bei jeder Bestellung - unabhängig, ob rezeptpflichtig oder apothekenpflichtig systematisch eine individuelle Wechselwirkungsprüfung durch. Der Patient kann so umfangreich beraten werden. Wenn es bei seiner Arzneimittellieferung zu Wechselwirkungen kommen könnte, erhält er einen Patientenbrief, der ihn über mögliche Wechselwirkungen informiert, selbst wenn diese nur gering sind. Es wird eingehend erläutert, was bei der Einnahme zu beachten ist. Der Wechselwirkungstest geht aber noch weiter. Je nach Gefährdungsgrad wird nicht nur der Patient, sondern auch sein Arzt kontaktiert, um auf potenzielle Gesundheitsgefährdungen aufmerksam zu machen. Es versteht sich dabei von selbst, dass in extremen Fällen das Arzneimittel nicht abgegeben wird. Hier zeigt der Versandhandel seine Vorbildfunktion. Der Forderung nach einer Wechselwirkungsprüfung durch die Apotheken wird im Versandhandel bereits nachgegangen. Bei Versandapotheken ist die pharmazeutische Beratung inklusive, egal, was bestellt wird. Aus verbraucherschutzpolitischen Aspekten wird vorbildlich gehandelt.
Ein Punkt sollte an dieser Stelle ausdrücklich betont werden: In einer Versandapotheke, wie sie seit 2004 durch Einführung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) in Deutschland gestattet wurde, ist die Abgabe und damit der Versand eines rezeptpflichtigen Arzneimittels nur gegen Vorlage des Originalrezepts möglich. Sowohl die technischen Prüfelemente als auch die In-Augen-Scheinnahme durch pharmazeutisches Fachpersonal garantieren dies. Wo der Versand unter genauster Beobachtung steht, legen traditionelle Apotheken wenn man Medienberichten Glauben schenken darf mancherorts das Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG) „großzügiger“ aus, indem sie Verschreibungspflichtiges ohne Rezept abgeben.
Der Antrag der LINKEN verweist weiterhin auf die hohe Zahl medikamentenabhängiger Menschen. Dabei verkennt die Antragsstellerin, dass der Versandhandel mit Arzneimitteln das denkbar schlechteste Medium ist, um Missbrauch zu betreiben. Wie bereits erwähnt, werden Patientenakten geführt. Somit ist die Historie der abgegebenen Arzneimittel dokumentiert. Sollte es Auffälligkeiten geben, und zwar unabhängig davon, ob rezeptpflichtige oder apothekenpflichtige Medikamente geordert werden, erhält der Kunde die Arzneimittel nicht. So haben sich unsere Mitglieder freiwillig zu einer Höchstabgabemenge bei bestimmten OTC-Produkten (over the counter, apothekenpflichtig) verpflichtet. Das gilt zum Beispiel für Schmerzmittel oder Nasensprays. Des Weiteren wird bei versuchtem Betrug mit gefälschten Rezepten sowohl der Arzt und zum Beispiel auch die entsprechende Behörde, wie das Bundeskriminalamt (BKA), kontaktiert, um entsprechende Missbrauchsversuche zu melden und zu unterbinden. Sollte also jemand suchtbedingte Täuschungsversuche vornehmen, würde dies sofort auffallen. Außerdem ist der Weg zum Betrüger immer nachvollziehbar. Werden im Vor-Ort-Geschäft die Arzneimittel an Laufkundschaft über den Verkaufstresen abgegeben, ist im Versandgeschäft immer eine Lieferadresse mit konkretem Ansprechpartner vorhanden. Insofern zielt auch dieser unsachliche Vorwurf gänzlich ins Leere.
Auch die Behauptung, dass man in den Anträgen von einer flächendeckenden Versorgung spricht, ist irreführend. Das ist heute vor allem im ländlichen Raum Wunschdenken. Nicht nur in den neuen Bundesländern ist trotz der stetig wachsenden absoluten Zahl von Apotheken in Deutschland die Nahversorgung nicht mehr flächendeckend gewährleistet. Der Blick nach Mecklenburg-Vorpommern zeigt: Bereits heute sind 83,5 Prozent aller Gemeinden ohne nahversorgende Apotheke. Auch in Flächenstaaten im Westen der Republik liegen die Quoten zwischen 40 und 50 Prozent. Versandapotheken haben nie den Anspruch erhoben, Präsenzapotheken zu ersetzen, vielmehr ist die Versandapotheke als Ergänzung zu sehen. Vor allem für ältere Menschen, die im ländlichen Raum leben und nicht mehr mobil sind, ist der Versandhandel mit Arzneimitteln eine wichtige Versorgungsalternative geworden. Im Übrigen gilt es festzuhalten, dass die Mehrheit der Kunden des Versandhandels über 50 Jahre alt, multimorbid und auf Beratung und Service angewiesen ist.
An dieser Stelle möchten wir auch einige Punkte klarstellen, die von vereinzelten Funktionären bewusst falsch dargestellt werden.
1. Die nach Deutschland versandten Arzneimittel besitzen eine deutsche Zulassung. Diese in Deutschland zugelassenen Arzneimittel werden von Versandapotheken genau wie von Vor-Ort-Apotheken entweder über den pharmazeutischen Großhandel oder direkt vom Hersteller in Deutschland bezogen.
2. Versandapotheken haben dieselben Arzneimittel vorrätig wie jede Präsenzapotheke auch.
3. Rezeptpflichtige Arzneimittel kann man nur bei Präsenz- und Versandapotheken beziehen, die denselben Regelungen des deutschen Gesetzes unterliegen. Internethändler, die Produkte ohne Rezept abgeben, sind kriminell.
4. Das Rezept muss im Original bei der Versandapotheke vorliegen. Wenn auch nur der geringste Verdacht der Rezeptfälschung besteht, werden der vermeintlich ausstellende Arzt sowie die Ordnungsbehörden eingeschaltet.
5. Ein nicht unterschriebenes, nicht datiertes oder in irgendeiner Weise manipuliertes Rezept ist ungültig. Der Patient erhält das Rezept zurück mit der Bitte, sich mit seinem Arzt in Verbindung setzen.
6. Mit dem von der Bundesregierung neu geschaffenen DIMDI-Siegel (Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information) wird es für den Verbraucher deutlich einfacher, seine Ansprechpartner zu identifizieren.
7. Pharmazeuten in einer Versandapotheke können sich ausschließlich auf ihre heilberufliche Tätigkeit, die Beratung, Wechselwirkungsprüfungen und Qualitätssicherung konzentrieren, da sie keinerlei Verpflichtungen kaufmännischer Art, wie Einkauf oder Marketing haben. Daher schließen wir uns der Bewertung der BKA-Studie aus 2007 an, dass „der Versandhandel mit Arzneimitteln mindestens genau so sicher [ist] wie der Bezug über Präsenzapotheken.“
Von Zeit zu Zeit wird auch das Thema illegale Pharmapiraterie angesprochen. Gefälschte Arzneimittel werden über das Internet in den Umlauf gebracht. Hier muss man festhalten, dass ausdrücklich nicht der seit 2004 in Deutschland zugelassene Versandhandel das Problem darstellt. Es sei nochmals deutlich auf den Unterschied zwischen Versandapotheken und Pharmapiraten verwiesen. Die meisten Produkte, die über illegale Wege in Umlauf gebracht werden, sind entweder gefälschte Lifestyle- oder Doping-Produkte, wie die Studie des BKA aus dem Jahr 2007 deutlich zeigt. Zumeist wählen die Besteller bewusst diesen Weg, da sie diese Arzneimittel ohne Rezept auf legalem Weg nicht erhalten würden. Ein Verbot des bewährten und sicheren Versandhandels mit Arzneimitteln würde das Problem von Arzneimittelfälschungen nicht mindern, da sich nur legale, nicht aber illegale Anbieter verbieten lassen. Eine gezielte Aufklärung der Verbraucher ist an dieser Stelle sinnvoll. Im Übrigen verweisen wir darauf, dass trotz umfangreicher Gesetze immer wieder Fälle von Missbrauch, Fälschungen oder Betrug vorkommen. Zuletzt wurde bei der Herstellung von Zytostatika festgestellt, dass vereinzelt kriminelle niedergelassene Apotheker Missbrauch zu Lasten von Patienten und Krankenkassen betrieben haben. Diese Einzelfälle gilt es zu untersuchen und zu verurteilen. Daraus zu schließen, dass alle Apotheken so handeln. ist ebenso falsch wie die Behauptung, dass Versandapotheken mit kriminellen Pharmapiraten gleichzusetzen sind.
Es ist eine Entmündigung des Verbrauchers, wenn man den Arzneiversand, der seit seiner Gründung keinerlei Probleme aufgeworfen hat, verbieten würde. Es scheint eher so, als wolle man Apotheker vor Verbrauchern schützen. Dies ist jedoch der falsche Ansatz. Versandapotheken haben das System der Versorgung durch serviceorientierte und innovative Konzepte nachweislich verbessert. Davon profitieren auch die niedergelassenen Apotheken, vor allem profitiert aber der Verbraucher. Dieser darf nicht grundlos geschädigt werden, zumal dann nicht, wenn es keinen sachlichen Grund dafür gibt, Bewährtes abzuschaffen.
Wir plädieren daher für den Erhalt der bisherigen Form des Arzneimittelversandes. Ferner fordern wir alle Beteiligten dazu auf, sachliche Aufklärung zu betreiben. Das DIMDI-Siegel ist ein Element, das den Verbrauchern zusätzlich Sicherheit gibt. Die Verunsicherung der Verbraucher, die gezielt von interessierter Seite vorgenommen wird, ist unredlich, unbegründet und hat nicht das Wohl der Verbraucher im Sinne, sondern vielmehr die Verhinderung von Wettbewerb zum Ziel.
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Olaf Heinrich
Vorstand Versandapotheke
DocMorris N.V.

Klaus Gritschneder
Gründer Europaapotheek Venlo B.V.
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