EAMSP - European association of mail service pharmacies






27.06.2012
Europäischer Versandapothekenverband EAMSP zur AMG-Novelle:

Ausweitung der Arzneimittelpreisverordnung ist europarechtlich bedenklich, verbraucher- und patientenfeindlich



Hamburg, den 27. Juni 2012 - Die Würfel sind gefallen: Heute, am 27. Juni 2012, hat der Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages das Zweite Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (nachfolgend: 16. AMG-Novelle) beschlossen. Damit wird unter anderem die deutsche Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) auf die EU-Länder ausgeweitet, aus denen bislang Patienten aus Deutschland Arzneimittel vergleichsweise günstiger beziehen konnten. Im Klartext: Ausländische Versandapotheken dürfen Patienten aus Deutschland keine Boni und Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel mehr gewähren.

„Der heute gefasste Beschluss geht eindeutig zu Lasten der Patienten, er ist verbraucher- und patientenfeindlich“, kommentiert Thomas J. Diekmann, Legal Counsel vom Europäischen Versandapothekenverband EAMSP. „Wenn Boni und Rabatte, wie sie ausländische Versandapotheken ihren deutschen Kunden gewähren, zukünftig tabu sind, trifft das vor allem schwer und chronisch kranke Menschen, die regelmäßig auf die Einnahme von Medikamenten angewiesen sind. Sie werden für lebensnotwendige Medikamente viel tiefer in die Tasche greifen müssen.“

Zudem, so Thomas J. Diekmann weiter, wirke sich die Ausweitung der AMPreisV diskriminierend gegenüber ausländischen Apotheken aus. „Die Novelle verkennt die erheblichen europarechtlichen Auswirkungen und läuft Gefahr, als europarechtswidrig beanstandet zu werden.“ Die Gründe: Die 16. AMG-Novelle verstößt zum einen gegen die Warenverkehrsfreiheit im Gemeinsamen Binnenmarkt und zum anderen gegen die e-commerce-Richtlinie (RL 2000/31/EG). Vor allem beim internetbasierten Versandhandel gilt die Gesetzgebung im Ursprungsland, nicht die des Bestimmungslandes.

„In Summe geht das Rezeptbonus-Verbot an der gesetzlichen Zielsetzung vorbei. Gleiche Wettbewerbsbedingungen werden mitnichten hergestellt, da mit der neuen Regelung nun ausländische Versandapotheken einseitig diskriminiert werden. Außerdem geht die Entscheidung zu Lasten der Patienten in Deutschland. Die einzigen, die von der Regelung profitieren, sind die deutschen Vor-Ort-Apotheken“, erläutert Thomas J. Diekmann. „Diese einseitige Bevorteilung deutscher Präsenzapotheken und die Inkaufnahme einer europaweiten Wettbewerbsverzerrung ist nicht nachvollziehbar.“

Die niederländischen Versandapotheken, auf die die Neuregelung in erster Linie zielt, richten sich nach der niederländischen Preisverordnung. Sie sieht eine Höchstpreisgrenze vor und erlaubt demnach Boni und Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die dadurch möglichen Preisvorteile geben diese Versandapotheken auf Kosten ihrer Gewinnmarge in erheblichem Umfang an Patienten in Deutschland weiter. Boni und Rabatte sind also nach niederländischem Recht zulässig, werden von den Verbrauchern gewünscht und rege in Anspruch genommen. Thomas J. Diekmann: „Die Politik verkennt, dass auch deutsche Apotheken längst Boni und Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel gewähren und diese Praxis keineswegs durch die Mehrzahl der Apotheken abgelehnt wird. Die in jüngster Zeit ergangenen Gerichtsurteile bestätigen vielmehr, dass viele Apotheken das Recht auf Boni und Rabatte als eine Art Kundenbindungsinstrument wünschen.“

Der Deutsche Bundestag muss am Donnerstag, den 28. Juni 2012, die AMG-Novelle noch formal beschließen, der Bundesrat am 21. September 2012. Es ist davon auszugehen, dass das Boni-Verbot kommen wird. Die Regelung tritt unmittelbar nach Verabschiedung des Gesetzes in Kraft. In diesem Fall werden die Mitgliedsunternehmen der EAMSP gegen den Beschluss europarechtlich vorgehen und den Klageweg beschreiten. „Mehr Europa hätte zu einer besseren Lösung geführt als nationale Besitzstandswahrung. Es würde nicht nur den Wettbewerb unter den Apotheken stärken, sondern auch dem Wohl der Patienten dienen. Sie sind wieder einmal die großen Verlierer einer gesundheitspolitischen Reform“, stellt Thomas J. Diekmann abschließend fest.



Stellungnahme Verbraucherzentrale Bundesverband
Stellungnahme BAG Selbsthilfe
Pressemitteilung vom 27.06.2012





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